GebäudeGrün 4/2022

Faunistische Untersuchung // Brandschutz Gebäudebegrünung // Verschiedene Forschungsprojekte

GebäudeGrün 4/2022 - Faunistische Untersuchung // Brandschutz Gebäudebegrünung // Verschiedene Forschungsprojekte

Aus dem Inhalt

  • Marktübersicht
    • Der Markt zur Dach- und Fassadenbegrünung wächst weiter!
  • Forschung
    • Gebäudebegrünung kein Luxus, sondern Notwendigkeit für klimaresiliente Städte
    • Als stadtklimatisch wirksame Maßnahme zur Anpassung an den Klimawandel  
    • Welchen Wert hat Gebäudebegrünung als Ausgleichsfläche?
    • Biomonitoring auf Hamburgs Gründächern
  • Erfahrungsbericht
    • Den Blick weiten – Fassadengrün geht auch anders
  • Brandschutz
    • Bewässerung, Regenwasserrückhalt und Brandschutz
  • Objektberichte
    • Ökologisch und ökonomisch vorbildliche Feuerwache
    • Hopfen und Zitronenthymian vom Dach ins Craft-Bier
    • Haus mit grünem Fußbadruck
    • Europas größte Grünfassade mit Herausforderungen für die Dachabdichtung
    • Regenwasser effizient und intelligent managen
  • Verbandsnachrichten
    • Infos vom VfB
    • Infos vom BuGG
  • Produkte und Technik

Editorial

Bauwerksbegrünung und Artenschutz

Durch die Bauwerksbegrünung werden nicht nur qualitätsvolle Aufenthaltsräume für uns Bewohner:innen geschaffen, sondern auch für unsere tierischen Mitbewohner. So halten wir das von Menschen geschaffene Ökosystem der Stadt unter anderem durch die Bauwerksbegrünung in einem Gleichgewicht. Dach- und Fassadenbegrünungen stellen wichtige Trittsteinbiotope im urbanen Raum dar und werden zumeist in ihrer Funktion zur Förderung der urbanen Biodiversität oftmals unterschätzt.

Die in Österreich bestehenden H-ÖNOR-MEN beziehen sich nicht direkt auf Bauwerksbegrünungen. Jedoch befasst sich die ÖNORM L 1131 mit der Planung, Ausführung und Pflege von Begrünungen auf Bauwerken. Es ist im Einzelfall zu prüfen, ob sie objektbezogen ausreichend sind. Die Bestimmungen der jeweiligen Bauordnung und die teils darauf beruhenden Erlasse, Verordnungen und Zulassungen sind einzuhalten, sowie materialspezifischen Verarbeitungsvorschriften von Herstellern zu beachten sind.

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GebäudeGrün 3/2022